• Weiterer Baustein zur Stärkung der Kommunen und des ländlichen Raums
• Mittel fließen ohne bürokratische Hürden oder komplexe Anträge
• Zusätzlich finanzieller Ausgleich des Landes für die Kommunen beim Familienleistungsausgleich

Anlässlich der dritten Lesung und Verabschiedung des Programms „Starke Heimat Hessen“ erklärt der finanzpolitische Sprecher der hessischen CDU-Landtagsfraktion, Michael Reul:

„In den vergangenen Jahren hat die CDU-geführte Landesregierung viele bundesweit einzigartige Programme auf den Weg gebracht, um Hessens Kommunen nachhaltig zu stärken. Der Kommunale Schutzschirm, die HESSENKASSE oder die beiden Investitionsprogramme haben Wirkung gezeigt und dazu geführt, dass es Hessens Kommunen grundsätzlich finanziell gut geht. Die „Starke Heimat Hessen“ schließt sich nahtlos an diese erfolgreichen Programme an und dient der weiteren Stärkung der Kommunen, insbesondere im ländlichen Raum sowie der Solidarität untereinander.

Nach der Verabschiedung des Gesetzes stellen sich über 75 Prozent der Kommunen besser, als bei einem einfachen Auslaufen der erhöhten Gewerbesteuerumlage. Das Land Hessen behält dabei keinen Euro dieser Umlage für sich oder für den Landeshaushalt. Alle Mittel werden an die Kommunen oder für kommunale Zwecke weitergegeben und kommen daher direkt den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort zugute.

Bei der Verteilung der Mittel steht genau der Solidaraspekt an oberster Stelle. Wir haben in Hessen einige wenige sehr gewerbesteuerstarke und viele eher gewerbesteuerschwache Kommunen. Mit der „Starken Heimat“ machen wir nichts anderes, als die Mittel neu zu verteilen. Unser Gesetzentwurf ist demnach auch im Sinne des sogenannten „Alsfeld-Urteils“, welches Solidarität unter den Kommunen eingefordert hat.

Ein Großteil der Mittel aus der ehemaligen erhöhten Gewerbesteuerumlage steht den Kommunen dabei zur freien Verfügung und ist nicht an Anträge oder sonstige bürokratische Hürden gebunden. 200 Millionen Euro fließen direkt an die Kommunen ab und rund 150 Millionen werden durch Pauschalerhöhungen, zum Beispiel bei der Kinderbetreuung, weitergegeben. So stellen wir höchstmögliche Flexibilität bei der Mittelverwendung sicher und vermeiden eine Überforderung von Städten und Gemeinden, die personell weniger gut ausgestattet sind und keine Ressourcen haben, um komplexe Anträge auf Fördermittel zu stellen.

Die Realisierbarkeit von wichtigen Maßnahmen wie der Kinderbetreuung oder der Digitalisierung darf nicht von der Steuerkraft der einzelnen Kommunen abhängen. Mit der „Starken Heimat Hessen“ leisten wir einen Beitrag dazu, die erheblichen Unterschiede bei den Steuereinnahmen in Hessen zumindest etwas abzumildern. Wir kommen damit unserem Verfassungsauftrag nach, ganz Hessen, alle Kommunen und vor allem die Bürgerinnen und Bürger im Blick zu haben.

Im Rahmen der Gesetzgebung zur „Starken Heimat Hessen“ haben wir zudem mit einem Änderungsantrag sichergestellt, dass die Kommunen auch weiterhin die Zahlungen aus dem Familienleistungsausgleich in voller Höhe erhalten. Dieser wäre andernfalls als Folge der Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen zulasten der Kommunen zurückgegangen. Das Land Hessen nimmt hierzu allerdings noch einmal rund 44 Millionen Euro in die Hand und gleicht diesen drohenden Verlust aus ohne dafür rechtlich verpflichtet zu sein. Das zeigt einmal mehr, dass uns als „Partner der Kommunen“ deren Interessen am Herzen liegen.“

« Dieser Haushalt kann sich sehen lassen Die Macht der Gefühle »