Zukünftig wird „Schreiben nach Gehör“ nicht mehr erlaubt sein. Zu Recht wird meiner Meinung nach dieser Irrweg korrigiert und für die Schulen eine einheitliche Lösung ab dem ersten Schuljahr umgesetzt. Ich halte dies für richtig.

Insbesondere „Schreiben nach Gehör“ ist keine Methode, die als Rechtschreiblehrgang geeignet ist. Deswegen stellt bereits der Koalitionsvertrag auf der Landesebene an dieser Stelle klar, dass diese „Methode“ nicht für das Erlernen der Orthografie eingesetzt werden darf. Bisher war es für die Schülerinnen und Schüler schwer und mit einem zusätzlichen Aufwand verbunden, die „gehörte“ Rechtsschreibung in den folgenden Schuljahren in eine korrekte Rechtsschreibung umzuwandeln. Dies führte dazu, dass teilweise die Rechtschreibung neu erlernt werden musste.

Für die Arbeit an unseren Grundschulen stehen stattdessen der korrekte schriftsprachliche Ausdruck und der Wortreichtum der Sprache im Mittelpunkt. Der Rechtschreibunterricht wird systematisch aufgebaut, um solide Rechtschreibkenntnisse und eine sichere Rechtschreibung der Schülerinnen und Schüler in Hessen zu erreichen.

Dazu gehört auch die Stärkung der Bildungssprache Deutsch mit korrekter Rechtsschreibung von klein auf.

Das Erlernen der Bildungs-, Amts- und Verkehrssprache Deutsch hat gerade in einer zunehmend globalisierten Welt eine überragende Bedeutung:

Nur wer sich in der deutschen Sprache korrekt ausdrücken, Texte sinnerfassend lesen sowie korrekt Rechtschreiben kann, hat die Möglichkeit zur vollen gesellschaftlichen Teilhabe sowie Zugang zu erforderlichen Wissens- und Informationsgrundlagen. All dies sind die Grundlagen für echte Bildungschancen und damit für erfolgreiche Berufs- und Lebensperspektiven. Das vermitteln von Lesen und Schreiben zählt daher zu den wichtigsten Aufgaben der Grundschule.

Ein wichtiger Schwerpunkt im schwarz-grünen Koalitionsvertrag ist die Stärkung der Bildungssprache Deutsch. Hierzu sind seit Beginn der Legislaturperiode zahlreiche Maßnahmen ergriffen worden.

Nun hat Kultusminister Prof. Dr. Lorz bekannt gegeben, dass der Maßnahmenkatalog weiter ausgebaut wird.

Zu den Schwerpunkten des Paketes zählen:

• Ein verbindlicher Grundwortschatz, den jedes Kind bis zum Verlassen der Grundschule kennen soll.

• Verpflichtende Vorlaufkurse für alle Kinder im Vorschulalter mit Schwierigkeiten in der deutschen
Sprache

• Eine zusätzliche Deutschstunde in der Grundschule zur Übung und Vertiefung in der 4.
Jahrgangsstufe ab dem kommenden Schuljahr

und ab dem neuen Schuljahr bereits in der 1. Klasse „pädagogisch motivierte Fehlerkorrektur“, d.h. Methoden wie „Lesen durch Schreiben“ (Schreiben nach Gehör) sind somit ausdrücklich untersagt

sowie eine verbindliche Festlegung einer verbundenen Handschrift zum Schuljahr 2022/23.

Darüber hinaus gibt es zusätzliche Unterstützung bei der Leseförderung, der Lesemotivation sowie einen verbindlichen Fehlerindex in den Jahrgangsstufen 9 und 10.

Dadurch wird sichergestellt, dass jedes Kind möglichst früh und möglichst umfänglich die deutsche Sprache erlernt und damit die Grundlage für eine erfolgreiche Schul- und Arbeitskarriere geschaffen wird.

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