Für den Besitz eines Grundstücks, ob bebaut oder unbebaut, verlangen Städte und Gemeinden vierteljährlich Grundsteuer. Im Jahr 2020 betrug das Aufkommen der Grundsteuer B rund 1,2 Mrd. Euro in Hessen und bundesweit 15 Mrd. Euro.

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts musste die Berechnung re-formiert werden. Nach einem langen Findungsprozess hat der Bund ein Modell vorgestellt, gleichzeitig aber auch den Ländern über die sogenannte Länderöffnungsklausel die Möglichkeit gegeben, eigene Gesetze zu verabschieden. Von dieser Möglichkeit hat Hessen Gebrauch gemacht und einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der einfacher ist als der des Bundes und gerechter als der des Landes Bayern. Er beruht auf wenigen Angaben, die für die Bürgerinnen und Bürger leicht verständlich und für die Verwaltung gut handhabbar sind.

Das sogenannte Bundesmodell hätte für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung enormen Aufwand bedeutet. Es ist daher nur konsequent, wenn wir in Hessen einen eigenen Weg gehen. Gleichzeitig ist das hessische Flächen-Faktor-Verfahren aber auch gerechter als ein reines Flächenmodell, wie es Bayern vorgestellt hat. Denn das hessische Modell berücksichtigt neben der Fläche auch die Lage eines Grundstücks. Von dieser ist es besonders abhängig, inwieweit Grundstückseigentümer von kommunaler Infrastruktur profitieren. Als Indiz für die Lagequalität wird der Bodenrichtwert hinzugezogen. Dieser liegt in Hessen automatisiert vor, es besteht daher kein relevanter Mehraufwand. Dementsprechend soll dann auch die Höhe der zu entrichtenden Grundsteuer jeweils ausfallen.

Für die Verwaltung ist die Berechnung der neuen Grundsteuer eine Herkules-aufgabe. Es gilt insgesamt 3 Millionen Grundstücke neu zu bewerten.

Das Land Hessen hat versprochen, einen einfachen und transparenten Gesetz-entwurf für die neue Grundsteuer vorzulegen. Mit dem vorgestellten „Flächen-Faktor-Verfahren“ haben wir Wort gehalten. Mit dieser Wertkomponente ist das hessische Modell gerechter als das reine Flächenmodell aus Bayern. Gleich-zeitig ist unser Verfahren einfacher als das komplizierte und intransparente Bundesmodell mit vielen verschiedenen Angaben, die für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung enormen Aufwand bedeutet hätten.

Über die letztliche Höhe der Grundsteuer entscheiden dann die Kommunen mit dem jeweiligen Hebesatz. Das Land Hessen hat dabei versprochen, den Kommunen die Hebesätze für eine aufkommensneutrale Grundsteuer zu berechnen.

Zusätzlich wird das Land Hessen für die Kommunen auch die Möglichkeit schaffen, eine Grundsteuer C für baureife, aber noch nicht bebaute Grundstücke zu erheben. Die Entscheidung liegt jeweils bei den Kommunen vor Ort

Der hessische Gesetzentwurf sieht dabei vor, dass die Gemeinden in Hessen nicht nur einen Hebesatz für die Grundsteuer C festlegen dürfen, sondern mehrere Hebesätze, um deren Höhe nach der Dauer der Baureife und Nichtbebauung abzustufen.

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