Zum Gute-Zukunft-Sicherungsgesetz sagte der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, Michael Reul:

„Die finanzielle Bewältigung der Corona-Pandemie und ihrer Auswirkungen beschäftigt uns auch weiterhin. Um die negativen Folgen für die Bürgerinnen und Bürger sowie die hessische Wirtschaft bestmöglich abzufedern, hat die hessische Regierungskoalition aus CDU und Grünen im vergangenen Sommer als starke Antwort ein Sondervermögen von 12 Milliarden Euro bereitgestellt. Auch andere Länder wie Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern oder Nordrhein-Westfalen gehen dabei ähnliche Wege. Das Sondervermögen trägt zu einem erheblichen Teil zur Bewältigung der Krise bei und hat sich in den vergangenen Wochen und Monaten mehr als bewährt.

Die Ausgaben des Sondervermögens werden durch das Gute-Zukunft-Sicherungsgesetz vom Hessischen Landtag und dem Haushaltsausschuss kontrolliert und freigegeben. 8 Maßnahmenpakete wurden bereits beraten, abgestimmt und insgesamt rund 230 Corona-Hilfsmaßnahmen über 3,6 Milliarden Euro freigegeben. Einige Beispiele, was bereits verwirklicht wurde:

  • Maßnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft, wie der HessenFonds oder die bundeweit vorbildhafte
    Notfallkasse
  • der Ausgleich für die Kita-Gebühren, die den Eltern erstattet wurdenMaßnahmen zur Unterstützung der Kulturtreibenden (Kulturpaket II)
  • Geld für Corona-Testungen für Lehrkräfte und Erzieher und Pflegerinnen die Kompensation der Gewerbesteuerausfälle für die Kommunen
  • Unterstützung der Konjunktur mit Maßnahmen zur Stärkung der Digitalisierung und des Klimaschutzes – also nachhaltige Investitionen, die auch in die Zukunft ausstrahlen
  • Schutzschirm für Auszubildende
  • Auflegung eines Gaststättensonderprogramms
  • Unterstützung von Sportvereine- und Verbände
  • Soforthilfeprogramm für Hilfsorganisationen
  • Betrieb der Impfzentren

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