Gemeinsame Pressemitteilung von Dr. Katja Leikert (MdB), Dr. Peter Tauber (MdB), Michael Reul (MdL), Heiko Kasseckert (MdL) und Max Schad (MdL):

Die Meisterpflicht kommt zurück: Wie die CDU-Bundestagsabgeordnete Dr. Katja Leikert und ihr Kollege Dr. Peter Tauber berichten, hat sich die Große Koalition in Berlin auf eine Wiedereinführung der Meisterpflicht in zwölf Gewerken geeinigt. „Aus vielen Gesprächen mit der heimischen Kreishandwerkerschaft und Unternehmen vor Ort wissen wir, dass damit ein lang gehegter Wunsch in Erfüllung geht. Sowohl die Qualität, als auch die Ausbildungsleistung im Handwerk haben seit der Abschaffung der Meisterpflicht im Jahr 2004 unter der damaligen rot-grünen Bundesregierung gelitten. Dieser Entwicklung wollen wir jetzt Einhalt gebieten“, betonen Leikert und Tauber. Gemeinsam mit ihren Landtagskollegen Max Schad, Heiko Kasseckert und Michael Reul, die die Entscheidung aus Berlin ebenfalls begrüßen, hatten sie sich – auch auf europäischer Ebene – immer wieder für das Thema eingesetzt und damit eine zentrale Forderung der MIT, der Mittelstandsvereinigung der CDU, unterstützt.

Einer steigenden Zahl von Solo-Unternehmern habe in den vergangenen Jahren ein rapider Anstieg von Insolvenzen gegenübergestanden, da viele Einzelkämpfer sich auf Dauer nicht am Markt halten konnten. Immer mehr Kleinstbetriebe, darunter einige „schwarze Schafe“ oder Sub-Unternehmer ohne ausreichende Kenntnisse, standen immer weniger Ausbildern und Meistern gegenüber. Einige Berufsbilder wie der des Vergolders seien dadurch quasi komplett verschwunden, erinnern die CDU-Politiker an die negativen Auswirkungen der Abschaffung der Meisterpflicht.

Die Wiedereinführung ist in folgenden zwölf Gewerken vorgesehen: Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Raumausstatter sowie Orgel- und Harmoniumbauer. Die Meisterpflicht soll zum 1. Januar 2020 eingeführt werden, aber nur für neu gegründete Betriebe gelten. Bestehende Betriebe genießen Bestandsschutz. Eine Meisterpflicht ist verfassungs- und EU-rechtskonform, wenn es sich um so genannte gefahrgeneigte Handwerke handelt, bei denen eine unsachgemäße Ausübung eine Gefahr für Leben oder Gesundheit bedeutet. Auch Kulturgüterschutz ist ein Kriterium, das eine Meisterpflicht rechtfertigt.

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