Zum gemeinsamen Antrag zur Änderung des hessischen Haushaltsgesetzes, künftig keine Finanzderivate mehr aufnehmen zu dürfen, erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, Michael Reul, und die finanzpolitische Sprecherin der Grünen, Miriam Dahlke:

„Wir greifen die Empfehlung des Hessischen Rechnungshofs gern auf und werden das Haushaltsgesetz 2021 ändern. Damit wird die Möglichkeit, Finanzderivate zur Steuerung von Zinsänderungsrisiken zu erwerben, aus dem Gesetz gestrichen. Bereits seit 2014 hat das Land diese Möglichkeit schon nicht mehr genutzt, jetzt wird diese Option auch formal aus dem Haushaltsgesetz herausgenommen.

Das Schuldenmanagement des Landes orientiert sich am Ziel eines stabilen und planbaren Haushalts. Zinsderivate wurden deshalb eingesetzt, um über einen längeren Zeitraum festgelegte Zinsen zu sichern. Künftig verbleibt im Haushaltsgesetz nur noch die Möglichkeit Derivate zum Ausschluss von Währungsrisiken oder Risiken aus einer Negativverzinsung einzusetzen.“

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